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GS Innenstadt

Die Grundschule Innenstadt ist seit 2022 eine Kinderrechteschule. Unser pädagogisches Handeln richtet sich an dem kindlichen Recht auf Schutz, dem Recht auf Gleichheit Gleichheit, dem Recht auf Förderung und dem Recht auf Teilhabe aus. Diese rechtlichen Grundsätze bilden die vier Säulen für die Kinderrechte, die in der UN-Kinderrechts-konvention niedergeschrieben und von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurden.
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Unser Grundsatz

Kinder haben Rechte

Recht auf Schutz

Das Recht auf Schutz heißt für alle Kinder unserer Schule, dass sie sicher und ohne Gewalt in der Schule leben und lernen können. Die Schule ist ihnen als Zufluchtsort sicher. Wir verwirklichen das Recht auf Schutz, indem wir uns gewaltfrei begegnen und vertrauensvoll miteinander umgehen. Dabei richten wir den Blick in besonderem Maße auf Meinungen von Minoritäten. Diese Meinungen und Bedürfnisse nehmen wir als wichtige Ressource unserer Schulgemeinschaft wahr. Als demokratische Stadtteilschule tragen wir den Schutzgedanken nach außen in unser soziales Umfeld.

Recht auf Gleichheit

Das Recht auf Gleichheit meint das Diskriminierungsverbot. Jedes Kind unserer Schule, gleich welcher Herkunft, welcher Religion oder welchen Geschlechts hat die gleichen Rechte und darf nicht benachteiligt werden. Wir verwirklichen das Recht auf Gleichheit Gleichheit, indem wir Vielfalt als Bereicherung sehen und als die Basis unserer Gemeinschaft festlegen. Alle Formen von Diskriminierung werden wahrgenommen, benannt und thematisiert, um die Individualität eines jeden einzelnen Menschen und damit seinen Wert für unsere Gemeinschaft jederzeit sichtbar zu machen.

Recht auf Förderung

Das Recht auf Förderung sichert allen Kindern zu, sich bestmöglich entwickeln zu können. Für unsere Schule verwirklicht sich das Recht auf Förderung, indem wir alle Schulkinder in ihrer Persönlichkeit mit ihren Fähigkeiten wahrnehmen und wertschätzen. Die individuellen Ressourcen und Bedürfnisse aller Kinder sind die Grundlage unserer Unterstützung, um Selbstwirksamkeit auf ihrem Lernweg zu erfahren.

Recht auf Teilhabe

Das Recht auf Teilhabe meint das Recht, in Angelegenheiten, die Kinder betreffen, mitbestimmen zu dürfen. Die Grundlage dieser Mitentscheidungen ist es, Kinder anzuhören. Das Recht auf Teilhabe an Entscheidungsprozessen in der Schule und darüber hinaus, verwirklichen wir, indem wir als Schulgemeinschaft in verschiedenen Gremien die Meinungen aller einholen und demokratische Entscheidungsfindungen einüben. Kinder entscheiden und gestalten Schule und ihr soziales Umfeld selbstwirksam mit. Die Sichtweisen und Interessen aller Kinder werden bei Entscheidungen gehört und berücksichtigt.
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Unsere Aktivitäten & Inhalte

Partizipation

Partizipation

Damit Kinderrechte an der GSI lebendig bleiben, spielt nicht nur Wissen eine Rolle, sondern vor allem die Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln.


Ganztag an der GSI

Ganztag an der GSI

Sie suchen einen geeignetten Betreuungsplatz für Ihr Kind am Nachmittag? Hier finden Sie alle Infos und Zeiten rund um die Betreuungsmöglichkeiten an der GSI.

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Stadt Rüsselsheim ist ein fester Bestandteil des Schullebens der Grundschule Innenstadt. Von ihr profitieren unsere Lernenden, die Lehrkräfte und die Eltern.

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